Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen, Beratung und Sachverständigenleistungen, die zwischen Benjamin Wiechmann, Wiechmann-IT Cyber Security Consulting (im Folgenden "Auftragnehmer") und dem Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") geschlossen werden.
2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
1. Leistungsbeschreibung: Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind auf der Webseite oder in individuellen Angeboten beschrieben.
2. Vertragsschluss (Online-Buchung): Mit dem Klick auf "Jetzt buchen" gibt der Auftraggeber eine verbindliche Vertragserklärung ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer die Annahme des Auftrags innerhalb von 24 Stunden schriftlich (E-Mail ausreichend) bestätigt.
3. Vertragsschluss (Individuelle Angebote): Bei individuellen, schriftlichen Angeboten kommt der Vertrag mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
4. Leistungsumfang: Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung, dem individuellen Angebot oder der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Vergütung: Die Vergütung erfolgt entweder nach einem vereinbarten Festpreis oder auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwands zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Stundensätzen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Abrechnung nach Aufwand: Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, der in [z.B. 15-Minuten-Einheiten] erfasst wird.
3. Fälligkeit: Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
4. Verzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Vorauszahlung (Abschlagszahlung):
- Für die Erstellung von Gutachten wird eine branchenübliche Vorauszahlung in Höhe des geschätzten Aufwands oder ein vereinbarter Abschlag fällig. Die Leistung beginnt erst nach Eingang der Vorauszahlung.
- Sämtliche Auslagen des Auftragnehmers für die Beschaffung von Hardware oder Lizenzen Dritter im Auftrag des Auftraggebers sind in Vorkasse zu leisten.
6. Nicht enthaltene Kosten: Alle Preisangaben und Stundensätze verstehen sich ausschließlich der Kosten für die Anschaffung von Hardware, Softwarelizenzen, Hosting-Gebühren oder sonstigen Auslagen für Drittanbieter. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt oder sind vom Auftraggeber direkt zu tragen.
§ 4 Besondere Regelungen für IT-Dienstleistungen (Privat- & Kleinunternehmerkunden)
1. Mitwirkungspflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der Leistungen umfassend zu unterstützen. Dies beinhaltet insbesondere:
- Die Bereitstellung notwendiger Zugangsdaten, Informationen und Testdaten.
- Die unverzügliche Zustimmung zur Installation von für die Leistungserbringung erforderlichen Werkzeugen und Agenten (z.B. für Schwachstellenscans, Bestandsaufnahme) auf den vereinbarten Systemen.
- Die schnellstmögliche und vollständige Deinstallation und Entfernung aller durch den Auftragnehmer installierten Werkzeuge oder Agenten durch den Auftraggeber unmittelbar nach Abschluss der Leistungserbringung und nach Aufforderung durch den Auftragnehmer.
Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die auf einer mangelnden oder verspäteten Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Hierdurch entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers können kostenpflichtig abgerechnet werden.
2. Datensicherung: Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die vollständige und regelmäßige Sicherung seiner Daten vor, während und nach den Dienstleistungen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust.
3. Fristen: Termine zur Leistungserbringung sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
4. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an gelieferter Hardware und das Nutzungsrecht an erstellter Software vor.
§ 5 Besondere Regelungen für Sachverständigenleistungen
1. Grundlage: Die Sachverständigentätigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag (privates Gutachten, Gerichtsgutachten) und den geltenden berufsrechtlichen Grundlagen oder Bestimmungen.
2. Haftungsausschluss bei unvollständigen Informationen: Eine Haftung für die Richtigkeit der Feststellungen im Gutachten ist ausgeschlossen, soweit die Feststellungen auf unvollständigen, unrichtigen oder nicht belegbaren Informationen des Auftraggebers beruhen.
3. Geheimhaltung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben.
4. Gerichtsgutachten: Bei Gutachten, die im Auftrag eines Gerichts erstellt werden, gelten die Vorschriften des jeweiligen Verfahrensrechts vorrangig vor diesen AGB.
§ 6 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
2. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
4. Die Haftung für Datenverlust wird auf die Wiederherstellungskosten beschränkt, die bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wären (siehe § 4 Abs. 2).
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, so hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
3. Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.